Ausschreibung


3. Triathlon Pirk 2012

„Von Triathleten für Triathlonbegeisterte“

Genehmigt vom Landsverband unter der Nr.: 22/12

 

Ausschreibung

Veranstalter: Sächsischer Triathlon Verband
 
Ausrichter: LATV Plauen Sektion Triathlon (www.pirker-triathlon.de)
 
Veranstaltungsleiter: Michael Wimmer ( tria69@web.de)  
Telefon: 0151-18408997
 
Ort: Talsperre Pirk
Am Strand 4
08606 Oelsnitz /OT Taltitz
(Sächsisches Vogtland-Stadt Oelsnitz)
 
Anreise: direkt an der A72 (Chemnitz-Hof), Abfahrt Pirk- Richtung
Taltitz/Oelsnitz, nach ca. 500m rechts abbiegen zurTalsperre
 
Datum:  08.07.2012
 
Start: 13:00 Uhr
 
Zeitplan: Meldeschluss: 30.06.2012
10:00 -12:00 Uhr Registrierung/Ausgabe der Startunterlagen
12:30 Uhr Pflichteinweisung
13:00 Uhr Start
Gegen 15:30 Uhr Siegerehrung
bis 16:30 Uhr Check out
 
Teilnehmer: Teilnehmerlimit 250; ab 16 Jahre
16- und 17jährige Teilnehmer müssen nachfolgendes Formular mit der Einverständniserklärung
der Eltern ausgefüllt zum Wettkampf mitbringen!
Einverständniserklärung
Altersklassenwertung Männer und Frauen getrennt
 

Distanz:

750 m  Schwimmen in der TS Pirk
22 km Radfahren (2 Runden á 11 km)
(TS Pirk-Taltitz-Oelsnitz-Heppeplatz-Taltitz- TS Pirk)
5 km Laufen- Wendestrecke direkt am See
(80% Asphalt,20% fester Feldweg)
Details siehe Streckenskizze

 

Startgeld: 15,- Euro (Nachmeldegebühr 10,-Euro)
Startgeld direkt mit der Anmeldung auf unten
angegebenes Konto überweisen
vorher erfolgt keine Aufnahme in die Starterliste!

Bankverbindung:

LATV Plauen
Sparkasse Vogtland
Konto-Nr.:3180118848
BLZ: 870 580 00
Verw.-zweck: Name SG (Startgeld) SG 3. TriaPirk

Bedingungen:

Breitensportveranstaltung ohne Zeitlimit; 
Altersbeschränkung ab 16 Jahre;          
Helmpflicht, verkehrstüchtiges Fahrrad;
Gesundheitstauglichkeit;         
Neopren erlaubt (< 22°C Wassertemperatur);
Windschattenfahrverbot

                

Wichtig:       

Eine Absage des Starts aufgrund von Krankheit ist bis 03.07.2012 unter Rückerstattung des Startgeldes möglich. 5,- €  werden als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Bei Absage nach dem 03.07.2012, oder Nichterscheinen, erfolgt keine Rückerstattung. Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unwetter) hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes, auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise oder Übernachtung.

Die Teilnahme am Wettkampf erfolgt auf eigene Gefahr!
Für Teilnehmer mit Anreise am Vortag können Übernachtungen in der
Jugendherberge „Dobeneck“ bzw. mit Zelt auf dem Campingplatz der
Talsperre Pirk empfohlen werden.

Bitte beachten: Parkplätze an der Talsperre sind gebührenpflichtig!

(Die Naherholung „Talsperre Pirk“ GmbH berechnet 5,- EUR / Tag)

 

Was wird geboten?:

Und nicht zuletzt: viel Mühe bei der Vorbereitung und Durchführung des Triathlons!

 

Verpflichtungen des Teilnehmers:

Mit meiner Anmeldung erkläre ich mein Einverständnis mit den Organisationsrichtlinien  und die Bereitschaft, den Anweisungen der Helfer Folge zu leisten. Dies gilt auch für kopierte Sammel-anmeldungen  meines Vereins von denen ich Kenntnis erhalten habe. Mein Trainings- und Gesundheitszustand bzw. der meines Kindes (welche ein Arzt festgestellt hat) entspricht den Anforderungen des Wettkampfes.

Für den technischen Zustand des von mir verwendeten Materials bin ich selbst verantwortlich.
Ich versichere, dass ich keinerlei Rechtsansprüche und Forderungen an den Veranstalter oder Ausrichter, sowie des Helfer oder Beauftragte, alle betroffenen Gemeinden und sonstigen Personen oder Körperschaften stellen werde, soweit nicht Haftpflichtversicherungsansprüche bestehen.

Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalter- und Ausrichterordnung, Bundesligaordnung, Antidopingcode, Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Diese können beim Veranstalter und am Wettkampftag bei der Startnummern-ausgabe, sowie auf der Website der DTU eingesehen werden.Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen und die Rechts -und Verfahrensordnung als  für sich verbindlich an. Eigenhändige Unterschrift des Teilnehmers, bzw. Erziehungsberechtigten auf der Anmeldung.